Genauer gesagt: Auf Ihr gesamtes Arbeitsleben hochgerechnet ist Ihre Arbeitskraft circa 1,55 Millionen Euro wert. Mehr als Ihr Smartphone, Ihre Kleidung, Ihre Wohnung und Ihr Auto zusammen. Alles Dinge, die Sie ganz selbstverständlich versichert haben. Doch was ist mit Ihrer Arbeitskraft?
Ihre Arbeitskraft ist ihr wichtigstes Kapital und verdient besonderen Schutz. Die Öffentliche Oldenburg hilft Ihnen dabei.
Egal, ob jung oder älter, beruflicher Durchstarter, berufserfahren oder freiberuflich tätig: Unser BerufsunfähigkeitsSchutz bietet für alle den passenden Schutz – immer maßgeschneidert, immer flexibel, immer leistungsstark.
Ihre Vorteile:
Hören, Sehen, Gehen: Nur einige Grundfähigkeiten, die eigentlich ganz selbstverständlich sind. Doch, was wenn Sie eine oder mehrere Ihrer Grundfähigkeiten verlieren und nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Schützen Sie Ihre wichtigste Existenzgrundlage: Mit dem GrundfähigkeitsSchutz sichern Sie Ihr Einkommen mit einer monatlich vereinbarten Rente ab und profitieren von vielen starken Leistungen und Vorteilen.
Ihre Vorteile:
Wenn Nachwuchs da ist, ist jeder Moment aufregend. Das erste Lächeln, das erste Mal Krabbeln, die ersten Stehversuche – Ihr Kind lernt Tagfür Tag dazu und entwickelt neue Fähigkeiten.
Doch was, wenn es eine oder mehrere Grundfähigkeiten verliert? Der GrundfähigkeitsSchutz ab Geburt schützt Ihr Kind vor den finanziellen Folgen – und kann später in einen BerufsunfähigkeitsSchutz umgetauscht werden.
Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters – gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft kümmern. Wer sich bereits in jungen Jahren für einen BerufsunfähigkeitsSchutz oder den GrundfähigkeistSchutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheitszustands und eines niedrigen Eintrittsalters von günstigen Beiträgen.
Tipp: Sie sind jünger als 30 Jahre? Fragen Sie nach unserem BerufsunfähigkeitsSchutz für junge Erwachsene!
Dank des persönlichen Anpassungsrechts können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.
Auch ein späterer Berufswechsel ist mitversichert.
Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – egal in welchem Beruf:
Ihr Vorteil im Fall der Berufsunfähigkeit:
Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweisen wir Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.
Es gibt die sogenannte Anfangshilfe (3 bis 9 Monatsrenten) und die Wiedereingliederungshilfe (6 Monatsrenten).
Eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten liegt vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung vorliegen wird.
Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Autofahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, geistige Leistungsfähigkeit.
Versicherte Grundfähigkeiten 0–5 Jahre:
Sehen, Hören, Stimme
Zusätzlich ab Vollendung des 6. Lebensjahres versicherte Grundfähigkeiten:
Gehen & Treppe steigen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Finger, Schreiben, Tippen/Touchscreen, Heben & Tragen, Sitzen, Knien & Bücken, Stehen, Gleichgewicht, Fahrradfahren, E-Scooter fahren, Autofahren oder Motorradfahren, Nutzung des öffentlichen Personennah- oder Fernverkehrs, Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz, geistige Leistungsfähigkeit = Intellekt, gesetzliche Betreuung, Schutz bei Pflegebedürftigkeit.
Ab 15 Jahren exklusiv in Premium
Leistung bei schwerer Depression und Schizophrenie, Kapitalzahlung bei schweren Krankheiten
Schwere Krankheiten:
Bei Eintritt einer schweren Krankheit erhalten Sie eine Kapitalzahlung in Höhe der Jahresrente.
Die Absicherungshöhe im GrundfähigkeitsSchutz sowie der BerufsunfähigkeitsSchutz darf max. 60% des Jahresbruttoeinkommens betragen.
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