Krankentagegeld-Versicherung

Vitamin € für Ihre Genesung

Wer länger als 6 Wochen krank ist, bekommt kein Gehalt mehr von seinem Arbeitgeber, sondern stattdessen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Vorteile

Ob Autounfall, Rehabilitationsmaßnahme oder komplizierter Knochenbruch – bei längerer Krankheit drohen Ihnen schmerzhafte Einkommenseinbußen. Denn als Arbeitnehmer erhalten Sie Ihren gewohnten Lohn bzw. Ihr Gehalt nur für sechs Wochen (42 Tage). Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und Sie müssen mit knapp 80% Ihres letzten Nettoeinkommens auskommen. Können Sie sich das leisten?

Für Selbstständige kann Krankheit sogar existenzgefährdend sein, wenn dadurch das Einkommen für längere Zeit ausfällt.

Hier schützen Sie unsere Verdienstausfall-
versicherungen!

Mit diesen können Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen – und müssen Ihren Lebensstandard im Fall der Fälle nicht einschränken.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.

Tarife

S-Krankentagegeld (SKG)

S-Krankentagegeld ist eine unkomplizierte Verdienstausfallversicherung speziell für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Mit S-Krankengeld vermeiden Sie Einkommenslücken bei längerer Krankheit und können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren!

KTG-G und KTG-S

Mit dem Tarif KTG-G und KTG-S zahlen wir Ihnen für jeden Krankheitstag nach Ablauf der Karenzzeit ein Tagegeld. Dieses hilft Ihnen, Einkommenseinbußen auszugleichen. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Selbstständige sowie Freiberufler können zudem mögliche Mehrausgaben abfedern. Die Höhe des Tagegeldes ist individuell vereinbar.

Hier finden Sie die Vermittler­informationen der Landessparkasse zu Oldenburg.

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