Unser Angebot richtet sich gezielt an institutionelle Investoren. Ein Verkauf unserer Pfandbriefe an Privatanleger ist derzeit nicht vorgesehen. Der Pfandbrief wird als Namenspfandbrief begeben. Das Pfandbriefvolumen und die Laufzeit kann zwischen dem Investor und uns individuell vereinbart werden.
Wir haben von Anfang an darauf geachtet, unseren Investoren ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Daher übertrifft die Qualität des Deckungsstocks die gesetzlichen Anforderungen:
Die Immobilien müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Die zur Deckung der Pfandbriefe verwendeten Forderungen sind in ein Deckungsregister einzutragen und damit Bestandteil des Deckungsstockes. Die gesetzliche Grundlage für die Ausgabe von Pfandbriefen ist das Pfandbriefgesetz (PfandBG), das am 19. Juli 2005 in Kraft getreten ist.
Die Pfandbriefbanken sind gemäß §28 (1) und (2) PfandBG verpflichtet, quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form folgende, jeweils auf das Quartalsende bezogene Angaben zu veröffentlichen, um für die Anleger Transparenz hinsichtlich des Pfandbriefumlaufes und des Deckungsstockes zu schaffen.
Datum | Thema | Report |
30.09.2024 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
30.06.2024 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
31.03.2024 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
31.12.2023 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
30.09.2023 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
30.06.2023 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
31.03.2023 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
31.12.2022 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
30.09.2022 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
30.06.2022 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
31.03.2022 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
31.12.2021 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
30.09.2021 | Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG | Details |
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Claudia Reetz, Telefon 0441 230-3311
Sven Nölker, Telefon 0441 230-3314
Stefanie Janssen-Weetz, Telefon 0441 230-3313
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