Investor Relations

LzO - Ihre Pfandbriefsparkasse

Die Emission von Pfandbriefen wird von der Landessparkasse zu Oldenburg zur Refinanzierung von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen genutzt.

LzO - Pfandbriefsparkasse seit 2011

LzO - Pfandbriefsparkasse seit 2011

Unser Angebot richtet sich gezielt an institutionelle Investoren. Ein Verkauf unserer Pfandbriefe an Privatanleger ist derzeit nicht vorgesehen. Der Pfandbrief wird als Namenspfandbrief begeben. Das Pfandbriefvolumen und die Laufzeit kann zwischen dem Investor und uns individuell vereinbart werden.

Was zeichnet unseren Pfandbrief aus?

Wir haben von Anfang an darauf geachtet, unseren Investoren ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Daher übertrifft die Qualität des Deckungsstocks die gesetzlichen Anforderungen:

  • Es ist keine Ersatzdeckung vorgesehen
  • Wir nehmen keine Derivate in den Deckungsstock
  • Die sichernde Überdeckung beträgt mindestens 4 %
  • Alle Darlehen sind in € denominiert
  • Wir bieten eine hohe Granularität unseres Deckungsstocks durch die überwiegende Beschränkung der sichernden Objekte auf Immobilien im Rahmen der Kleindarlehensgrenze gem. § 24 BelWertV. Das Darlehensvolumen pro Immobilie beträgt i.d.R. höchstens 600.000,00 €, wobei regelmäßig deutlich geringere Beträge eingebracht werden  

Welche Immobilien akzeptieren wir in unserem Deckungsstock?

Die Immobilien müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es muss sich um Wohnimmobilien mit Lage in der Bundesrepublik Deutschland handeln (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Doppel- und Mehrfamilienhäuser)
  • Keine Gewerbeimmobilien, keine gemischt genutzten Objekte
  • Keine Bauplätze
  • Keine im Bau befindlichen Objekte  
Deckungsstock

Deckungsstock

Die zur Deckung der Pfandbriefe verwendeten Forderungen sind in ein Deckungsregister einzutragen und damit Bestandteil des Deckungsstockes. Die gesetzliche Grundlage für die Ausgabe von Pfandbriefen ist das Pfandbriefgesetz (PfandBG), das am 19. Juli 2005 in Kraft getreten ist.

Die Pfandbriefbanken sind gemäß §28 (1) und (2) PfandBG verpflichtet, quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form folgende, jeweils auf das Quartalsende bezogene Angaben zu veröffentlichen, um für die Anleger Transparenz hinsichtlich des Pfandbriefumlaufes und des Deckungsstockes zu schaffen.

Reports

Reports

Datum Thema Report
30.09.2024 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
30.06.2024 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
31.03.2024 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
31.12.2023 Informationen zum Deckungsstock gemäß  §28 PfandBG Details
30.09.2023 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
30.06.2023 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
31.03.2023 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
31.12.2022 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
30.09.2022 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG Details
30.06.2022 Informationen zum Deckungsstock gemäß §28 PfandBG  Details
31.03.2022 Informationen zum Deckungsstock gemäß  §28 PfandBG Details
31.12.2021 Informationen zum Deckungsstock gemäß  §28 PfandBG Details
30.09.2021 Informationen zum Deckungsstock gemäß  §28 PfandBG Details
Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns an!

Claudia Reetz, Telefon 0441 230-3311

Sven Nölker, Telefon 0441 230-3314

Stefanie Janssen-Weetz, Telefon 0441 230-3313

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