Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10 000 Euro von Kunden die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist ab diesem Datum auch für die LzO bindend.
Das bedeutet, dass Kunden künftig bei Einzahlungen von mehr als 10 000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen haben. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10 000 EUR überschreitet. Gewerbliche Kunden, die regelmäßig Einzahlungen vornehmen, sind im Allgemeinen davon nicht betroffen.
Bei sonstigen Bartransaktionen, die nicht bei der Hausbank vorgenommen werden, ist ein entsprechender Herkunftsnachweis bereits ab einem Betrag von 2 500 EUR erforderlich. Sofern der Herkunftsnachweis bei einem solchen Gelegenheitsgeschäft vom Kunden nicht geführt werden kann, muss das Institut das Geschäft ablehnen.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
Andreas Renken
Landessparkasse zu Oldenburg
Pressesprecher
Tel: 0441 230 - 3101
E:Mail: andreas.renken@lzo.com
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine gendergerechte Sprache verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.
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