müssen wegen des Studienplatzes den Wohnort für längere Zeit wechseln. Das bietet neue Chancen und Perspektiven. Allerdings sind damit auch beträchtliche zusätzliche Ausgaben verbunden, die erst einmal aufgebracht werden müssen. Doch zum Glück gibt es BAföG und weitere Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. den KfW-Studienkredit!
Prinzipiell muss man davon ausgehen, dass bei den Lebenshaltungskosten große regionale Unterschiede bestehen. So ist das Studentenleben in den städtischen Ballungszentren der alten Bundesländer am teuersten.
Hinzu kommt, dass jedes Studium seine Eigenheiten hat: Ein Architekturstudent benötigt neben dem obligatorischen Computer ein Zeichenbrett, der Musikstudent spielt mindestens ein Instrument und Mediziner und Philosophen brauchen mehr Bücher als Studenten anderer Fachrichtungen. Tendenziell sind naturwissenschaftliche Fächer teurer als geisteswissenschaftliche.
Gemäß der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, die den Stand von 2016 wiedergibt, betragen die monatlichen Lebenshaltungskosten eines Durchschnittsstudenten, welcher ledig ist, nicht zu Hause wohnt und ein Erststudium absolviert, etwa 819 Euro. Wie sich die Kosten aufteilen, ersehen Sie aus der Tabelle.
Monatliche Ausgaben | in Euro |
Miete + Nebenkosten | 323,00 |
Ernährung | 168,00 |
Kleider, Wäsche, Körperpflege | 42,00 |
Fahrtkosten | 94,00 |
Lernmittel (Skripte, Copy-Karte) | 20,00 |
Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente | 80,00 |
Telefon, Internet, Rundfunk-/Fernsehgebühren | 31,00 |
Freizeit, Kultur und Sport | 61,00 |
Summe | 819,00 |
(Quelle: Deutsches Studentenwerk, 21. Sozialerhebung 2016)
Monatliche Knete für eine gute Ausbildung
Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium ermöglichen.
Stipendien
Neben der staatlichen Förderung durch das BAföG können Sie auch von anderen Stellen finanzielle Unterstützung erhalten.
Nebenjobs
Zwei Drittel aller Studenten in Deutschland arbeiten neben dem Studium. Empfehlenswert ist eine Tätigkeit vor allem während der vorlesungsfreien Semesterferien, da dadurch der Studienalltag nicht gestört wird.
BAföG wird gewährt, wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen und die Ausbildung förderungsfähig ist. Viel mehr Studierende könnten eine BAföG-Förderung erhalten als zur Zeit einen Antrag stellen. Ein Beratungsgespräch bei Ihrem für den Studienort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung lohnt sich also in jedem Fall. Doch zunächst einmal eine Zusammenstellung der wichtigsten Fakten.
Eine staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann jeder beantragen, der ordnungsgemäß an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein bestimmtes Höchstalter noch nicht überschritten hat. Ein außereuropäisches Auslandsstudium wird i.d.R. für ein Jahr finanziell unterstützt, die Fortsetzung eines Studiums in Europa wird nach mindestens einjähriger Studienzeit in Deutschland bis zum Abschluss oder Erreichen der regulären Förderungshöchstdauer gefördert.
Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Wohnort, dem eigenen Einkommen und dem der Eltern. Das Kindergeld wird beim BAföG nicht angerechnet, d.h. es steht Ihnen in voller Höhe zusätzlich zur Verfügung. Jedoch kann sich eine eigene Wohnung im Wohnort der Eltern negativ auf Ihren Förderungsbetrag auswirken. Zur Zeit beträgt der BAföG-Höchstsatz 585 Euro. Der durchschnittliche Förderungsbetrag liegt bei knapp 400 Euro.
Ausbildungsförderung wird auf Antrag von dem Monat an gewährt, an dem Sie Ihr Studium aufgenommen haben, bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Studium beenden bzw. die Förderungshöchstdauer erreicht haben. Die Förderungshöchstdauer entspricht der in der Hochschulprüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit.
Das BAföG besteht je zu Hälfte aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Die erste Rate des 50%-igen Darlehensanteils wird nach fünf Jahren nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Das gesamte Darlehen ist in monatlichen Raten von mindestens 105 Euro innerhalb von 20 Jahren an das Bundesverwaltungsamt in Köln zurückzuzahlen. Um die Schuldenlast in einem überschaubaren Rahmen zu halten, wurde die Gesamtdarlehensbelastung auf höchstens 10 000 Euro begrenzt.
Aktuelle Online-Infos zur BAföG-Reform erhalten Sie unter www.das-neue-bafoeg.de. BAföG wird nur auf schriftlichen Antrag und erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Die bundeseinheitlichen Antragsformulare bekommen Sie als Download beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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