Aufgrund der wachsenden Anforderungen an Sicherheit durch die Einführung der Payment Services Directive 2 (PSD2) empfiehlt Ihre Sparkasse Ihnen das neue chipTAN-Verfahren. Zukünftig werden daher keine HBCI-DDV-Verträge mehr angeboten. Die benötigten TANs generieren Sie dabei im chipTAN-USB-Verfahren durch Ihre Sparkassen-Card1 oder eine Banking-Card und einen USB-Kartenleser.
1 Sofern im Text von Sparkassen-Card, Sparkassen-Karte Basis oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie zur Umstellung des Verfahrens tun müssen, wenn Sie aktuell noch das HBCI-Verfahren beziehungsweise das chipTAN-Verfahren mit einer V-Wertkarte nutzen.
Für die Nutzung des chipTAN-USB-Verfahrens benötigen Sie einen aktuellen Chipkartenleser. Mit folgenden Modellen können Sie dieses Verfahren nutzen:
Folgende Chipkartenleser benötigen eventuell eine Aktualisierung:
Auf folgender Internetseite können Sie die Lesegeräte aktualisieren und bekommen weitere Informationen: www.reiner-sct.com. Falls Sie noch keines der Geräte besitzen, können Sie diese im Shop erwerben.