Unser Angebot:

Generationenmanagement

Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten wünschen. Darum geht es: gemeinsam zu erkennen, in welchen Bereichen individuelle Lösungen für Sie erarbeitet werden sollen.

Unser Angebot:

Generationenmanagement

Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten wünschen. Darum geht es: gemeinsam zu erkennen, in welchen Bereichen individuelle Lösungen für Sie erarbeitet werden sollen.

Mit unserem Generationenmanagement unterstützen wir Sie dabei, rechtzeitig und richtig vorzusorgen. Ihre Familie und gegebenenfalls Ihr Unternehmen sichern wir gemeinsam für nahezu alle Eventualitäten ab. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt entwickeln wir Ihr persönliches Konzept. Damit es sitzt wie ein Maßanzug, steht Ihnen auf Wunsch nicht nur Ihr Private-Banking-Berater zur Verfügung, sondern auch ein Netzwerk von Gutachtern und Experten für Recht und Steuern.

Hinweis: Sollte im Rahmen unseres Angebots eine rechtliche oder steuerliche Beratung erforderlich werden, ziehen wir Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar hinzu.

Vollmachten und Verfügungen

Gut, wenn Sie Wichtiges rechtzeitig und schriftlich regeln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – die höchstpersönlichen Entscheidungen treffen Sie.

  • Bankvollmacht: Sie erlaubt, ohne Wartezeit (z. B. bis zur Testamentseröffnung) auf Konten zuzugreifen und liquide zu bleiben.
  • Vorsorgevollmacht: Hier setzen Sie eine Vertrauensperson ein, die nicht gerichtlich bestellt werden muss.
  • Generalvollmacht: Sie betrauen eine einzige Person mit allen Aufgaben. 
  • Betreuungsverfügung: Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit benennen Sie einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter, den das Vormundschaftsgericht dann bestellt.
  • Patientenverfügung: Damit legen Sie für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich ärztlicher Behandlungen schriftlich fest.
  • Sorgerechtsverfügung: Hier bestimmen Sie, wer Ihre Kinder nach Ihrem Tod als gesetzlicher Vormund vertreten soll – und wer auf keinen Fall.

Vermögensnachfolge

Es ist ein komplexer und sensibler Vorgang, eine Vermögensnachfolge und speziell die Erbschaft vorausschauend zu planen. Schritt für Schritt gehen wir systematisch und ganzheitlich vor.

  • Ihre Nachlasssituation: Ist bereits für den Fall der Fälle vorgesorgt? Wa ist rund um das Thema Vererbung elementar wichtig? Wie vermeidet man Streitigkeiten? Allgemeine Auskünfte, etwa zu Erbschaftsteuersätzen oder Freibeträgen, können wir Ihnen zur ersten Orientierung geben.
  • Ihre persönlichen Ziele: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Ziele zu definieren. Beispielsweise die Familie und vor allem den Partner liquide und dauerhaft abgesichert zu wissen. Und das Erbe nach dem eigenen Willen aufzuteilen und weiterzugeben.
  • Ihr Vermögensnachfolgekonzept: Es kann Themen umfassen wie zum Beispiel die Erbeinsetzung oder Schenkungen. Auch zu Testamentsvollstreckung oder Stiftungsgründung informieren wir Sie zu allgemeinen Fragen gern.
  • Ihr Konzept in Ihrem Sinne umsetzen: Nutzen Sie unsere Kompetenz. So gewinnen Sie viel Zeit durch weniger Verwaltungsaufwand rund ums Vermögen.

Testament und Testamentsvollstreckung

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einem Testament vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt.

  • Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen, Sie können zum Beispiel Erbquoten festsetzen, Teilungsanordnungen treffen oder Auflagen anordnen.
  • Um sicherzustellen, dass alles in Ihrem Sinne geschieht, können Sie einen Testamentsvollstrecker benennen. Er wird die Erben von vielen Formalitäten entlasten.

Absicherung der Hinterbliebenen

Es ist ein gutes Gefühl, den hinterbliebenen Partner oder die Kinder gut versorgt zu wissen. Allerdings sind erbrechtliche Angelegenheiten ohne weitreichende Kenntnisse nicht einfach zu gestalten.

  • Am besten sorgen Sie vor, indem Sie zu Lebzeiten ein Testament aufsetzen.
  • Das Testament sollte präzise auf die Situation der Hinterbliebenen abgestimmt sein. So hat ein Kind in Ausbildung andere Bedürfnisse als eines mit selbst verdientem Geld.
  • Sie wollen für Ausbildung, Studium oder das Leben auf eigenen Beinen vorsorgen? Hier diskutieren wir mit Ihnen, welcher Weg der Vermögensbildung individuell am besten passt.
  • Bei Schenkungen mit Absicherungscharakter ist die Wohnung nach dem Studium oder Altersvorsorgekapital beliebt.

Stiftungen

Immer mehr Menschen wollen „auf ewig“ Gutes bewirken – und nicht den gesamten Nachlass den Erben hinterlassen.

  • Dauerhafter Kapitalerhalt oder erbschaftsteuerfreier Erwerb sind gute Gründe, zu stiften – ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen.
  • Naturschutz oder Forschung, Jugendarbeit oder Altenhilfe, Kultur oder Sport und vieles andere mehr – als Stifter fördern Sie Ihr Anliegen nachhaltig.
  • Mit der Expertise unseres Stiftungsmanagements samt externem Expertennetzwerk stehen wir zur Seite bei Entscheidungen rund um das Thema.

 

Schenkungen

Wer schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen möchte, sollte eine Schenkung in Betracht ziehen.

  • Alle zehn Jahre können Sie im Rahmen der Freibeträge schenkungsteuerfrei Vermögen übertragen.
  • Je früher wir Sie dazu umfassend informieren können, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie – Zeit ist hier wirklich Geld.

Unternehmensnachfolge

Für den komplexen Prozess der Firmenübergabe erarbeiten wir zusammen mit Ihnen und Ihren rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Beratern einen klug getakteten Fahrplan, eng abgestimmt mit Ihrem Firmenkundenberater.

  • Soll die Firma verkauft werden, dauert die Nachfolgeregelung meist länger als gedacht. Rund fünf Jahre sind einzuplanen.
  • Bei der Suche nach geeigneten Nachfolgern unterstützen wir Sie aktiv – mit der Erfahrung aus vielen begleiteten Übergaben.
  • Die Unternehmensnachfolge wirft unterschiedliche steuerliche und erbrechtliche Fragen auf. Insofern können wir Ihnen erste Hinweise erteilen.

Was haben Sie geplant oder bereits veranlasst? Gibt es bereits vertragliche Abstimmungen? Ist für Notfälle vorgesorgt? Je früher wir uns dem Thema widmen, desto besser für die Zukunftsfähigkeit Ihrer Firma.

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