Schließen Sie einen vermögenswirksamen Sparvertrag ab, sofern Sie Arbeitnehmer, Beamter, Auszubildender, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit sind. So profitieren Sie von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Diese sind insbesondere dann interessant, wenn sie vom Arbeitgeber zum Teil oder gar vollständig übernommen werden.
Mit bis zu 480 Euro jährlich unterstützt Ihr Arbeitgeber das Sparen mit VL. Geregelt ist dies in Tarifverträgen, innerbetrieblichen Vereinbarungen oder in Einzelverträgen. Vermögenswirksame Leistungen zahlen sich für Sie aus.
Die Voraussetzung: Schließen Sie einen hierfür vorgesehenen Sparvertrag ab. Die Mindestlaufzeit: sieben Jahre.
Unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Förderung haben und wie hoch diese ausfällt: Sparen mit VL hat für Sie viele Vorteile – besonders für Ihre Altersvorsorge.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
Staatliche Förderung | Anlageform | Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) alleinstehend/ verheiratet* |
Förderfähige Maximalbeträge pro Jahr alleinstehend/ verheiratet* |
Förderhöhe | Ihr maximaler Zuschuss vom Staat pro Jahr alleinstehend/ verheiratet* |
Arbeitnehmer-Sparzulage | Bausparen | 17.900 Euro 35.800 Euro |
470 Euro 940 Euro |
9 % | 43,00 Euro 86,00 Euro |
Aktienfonds | 20.000 Euro 40.000 Euro |
400 Euro 800 Euro |
20 % | 80,00 Euro 160,00 Euro |
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Wohnungsbau-prämie** | Bausparen | 25.600 Euro 51.200 Euro |
512 Euro 1.024 Euro |
8,8 % | 45,06 Euro 90,12 Euro |
Ihr maximaler Zuschuss vom Staat pro Jahr | 168,06 Euro (alleinstehend) 336,12 Euro (verheiratet) |
* staatliche Förderung bei zwei Arbeitnehmern innerhalb der geltenden Einkommensgrenzen
** für Personen ab dem 16. Lebensjahr
Hinweise:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) über die betriebliche Altersversorgung anzulegen. In dieser Anlageform verringern Sie Ihr Bruttoeinkommen und somit die Steuerlast, denn die
Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Beispiel: Lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, der monatlich 40,00 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält.
Steuerklasse I, Kirchensteuer 9%, Krankenversicherung 15,5%, Bruttojahreseinkommen 30.000 Euro.
Angaben in Euro | Vermögenswirksame Anlage ohne bAV | Vermögenswirksame Anlage über bAV |
Monatliches Bruttogehalt | 2.500,00 | 2.500,00 |
VL vom Arbeitgeber | + 40,00 | + 40,00 |
bAV-Beitrag gesamt | - 78,01 | |
Gesamtbrutto monatlich | 2.540,00 | 2.461,99 |
Gesamtlohnsteuer | - 382,32 | - 360,28 |
Sozialversicherungsbeitrag | - 520,06 | - 504,09 |
Monatliches Nettogehalt | 1.637,62 | 1.597,62 |
Vermögenswirksame Leistungen | - 40,00 | |
Monatlicher Auszahlungsbetrag | 1.597,62 | 1.597,62 |
Ihre Anlage: | ||
Leistung des Arbeitnehmers | 0,00 | 38,01 |
VL-Leistung des Arbeitgebers | 40,00 | 40,00 |
Anlagebetrag gesamt | 40,00 | 78,01 |
Ergebnis: Trotz eines höheren Altersvorsorge-Beitrags bleibt Ihr Nettogehalt identisch.