Überblick

Ihre Arbeitskraft ist ein Vermögenswert

Genauer gesagt: Auf Ihr gesamtes Arbeitsleben hochgerechnet ist Ihre Arbeitskraft circa 1,55 Millionen Euro wert. Mehr als Ihr Smartphone, Ihre Kleidung, Ihre Wohnung und Ihr Auto zusammen. Alles Dinge, die Sie ganz selbstverständlich versichert haben. Doch was ist mit Ihrer Arbeitskraft?

Ihre Arbeitskraft ist ihr wichtigstes Kapital und verdient besonderen Schutz. Die Öffentliche Oldenburg hilft Ihnen dabei.

 

 

 

Zwei Möglichkeiten, Ihr Einkommen abzusichern

BerufsunfähigkeitsSchutz

Egal, ob jung oder älter, beruflicher Durchstarter, berufserfahren oder freiberuflich tätig: Unser BerufsunfähigkeitsSchutz bietet für alle den passenden Schutz – immer maßgeschneidert, immer flexibel, immer leistungsstark.

Ihre Vorteile:

  • Finanzielle Sicherheit in drei Varianten
  • Schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Sofort weltweiter Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Neu: Beitragsüberprüfung zur Besserstellung bei Berufswechsel
  • Zahlung bei längerer Krankschreibung und bei Krebs als Soforthilfe (Premium)
  • Lebenslange Pflegerente ab Pflegegrad 3 (Premium)

GrundfähigkeitsSchutz

Hören, Sehen, Gehen: Nur einige Grundfähigkeiten, die eigentlich ganz selbstverständlich sind. Doch, was wenn Sie eine oder mehrere Ihrer Grundfähigkeiten verlieren und nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Schützen Sie Ihre wichtigste Existenzgrundlage: Mit dem GrundfähigkeitsSchutz sichern Sie Ihr Einkommen mit einer monatlich vereinbarten Rente ab und profitieren von vielen starken Leistungen und Vorteilen.

Ihre Vorteile:

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Monatliche Rentenzahlung
  • Flexible Anpassungsmöglichkeiten und Wechselmöglichkeiten
  • Leistung unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können oder nicht
  • Leistung bei vorübergehender Krankschreibung bis zu 36 Monate
lächelnde Frau

GrundfähigkeitsSchutz für den Nachwuchs

Wenn Nachwuchs da ist, ist jeder Moment aufregend. Das erste Lächeln, das erste Mal Krabbeln, die ersten Stehversuche – Ihr Kind lernt Tagfür Tag dazu und entwickelt neue Fähigkeiten.

Doch was, wenn es eine oder mehrere Grundfähigkeiten verliert? Der GrundfähigkeitsSchutz ab Geburt schützt Ihr Kind vor den finanziellen Folgen – und kann später in einen BerufsunfähigkeitsSchutz umgetauscht werden.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Absicherung der Arbeitskraft

In welchem Alter sollte ich einen BerufsunfähigkeitsSchutz oder GrundfähigkeitsSchutz abschließen?

Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters – gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft kümmern. Wer sich bereits in jungen Jahren für einen BerufsunfähigkeitsSchutz oder den GrundfähigkeistSchutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheitszustands und eines niedrigen Eintrittsalters von günstigen Beiträgen.

Tipp: Sie sind jünger als 30 Jahre? Fragen Sie nach unserem BerufsunfähigkeitsSchutz für junge Erwachsene!

Kann ich den BerufsunfähigkeitsSchutz oder den GrundfähigkeitsSchutz nachträglich anpassen?

Dank des persönlichen Anpassungsrechts können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.

Auch ein späterer Berufswechsel ist mitversichert.

Gibt es eine gesetzliche Absicherung?

Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 ge­boren, be­kommen Sie keine gesetz­liche Berufs­unfähig­keits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesent­lich gerin­gere Er­werbs­minde­rungs­rente. Im Vor­feld wird jedoch sorg­fältig ana­ly­siert, wie viele Stun­den Sie am Tag arbeits­fähig blei­ben – egal in welchem Beruf:

  • Wer mehr als sechs Stun­den ar­beits­fähig bleibt, hat keinen gesetz­lichen An­spruch.
  • Wer drei bis sechs Stun­den ar­bei­ten kann, be­kommt die halbe Er­werbs­minde­rungs­rente.
  • Wer weni­ger als drei Stun­den am Tag ar­bei­ten kann, er­hält die volle Er­werbs­minde­rungs­rente.

Ihr Vor­teil im Fall der Berufs­unfähig­keit:

Anders als bei der gesetz­lichen Er­werbs­minde­rungs­rente ver­weisen wir Sie nicht auf einen ande­ren Beruf, den Sie statt­dessen theo­re­tisch aus­üben könn­ten.

Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?

Es gibt die so­ge­nannte Anfangs­hilfe (3 bis 9 Monats­renten) und die Wieder­ein­gliederungs­hilfe (6 Monats­renten).

Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?

Eine Be­ein­träch­tigung von Grund­fähig­keiten liegt vor, wenn in­folge Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­ent­sprech­enden Kräfte­verfalls, die fach­ärzt­lich nach­zu­weisen sind, vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Monate un­unter­brochen eine Be­ein­träch­tigung vor­liegen wird.

Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Ge­brauch eines Armes, Ge­brauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Auto­fahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleich­gewicht, gei­stige Lei­stungs­fähig­keit.

Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind beim GrundfähigkeistSchutz versichert?

Versicherte Grundfähigkeiten 0–5 Jahre:

Sehen, Hören, Stimme

Zusätzlich ab Vollendung des 6. Lebensjahres versicherte Grundfähigkeiten:

Gehen & Treppe steigen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Finger, Schreiben, Tippen/Touchscreen, Heben & Tragen, Sitzen, Knien & Bücken, Stehen, Gleichgewicht, Fahrradfahren, E-Scooter fahren, Autofahren oder Motorradfahren, Nutzung des öffentlichen Personennah- oder Fernverkehrs, Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz, geistige Leistungsfähigkeit = Intellekt, gesetzliche Betreuung, Schutz bei Pflegebedürftigkeit.

Ab 15 Jahren exklusiv in Premium

Leistung bei schwerer Depression und Schizophrenie, Kapitalzahlung bei schweren Krankheiten

Schwere Krankheiten:

Bei Eintritt einer schweren Krankheit erhalten Sie eine Kapitalzahlung in Höhe der Jahresrente.

  • Krebs
  • Multiple Sklerose
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Koma
  • Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankungen
  • Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen
  • ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
Wie hoch kann mein BerufsunfähigkeitsSchutz bzw. mein GrundfähigkeitsSchutz sein?

Die Ab­sich­erungs­höhe im GrundfähigkeitsSchutz sowie der BerufsunfähigkeitsSchutz darf max. 60% des Jahres­brutto­ein­kommens be­tragen.

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