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Die Elementar­schaden­versicherung

Schon heute..

zeigt der Klimawandel seine verheerenden Folgen:  Schwere Unwetter treten auch in unserer Region immer häufiger auf und sind mittlerweile eine der Hauptursachen für Gebäudeschäden. Gegen  extreme Wettervorkommen besteht kein auto­matischer Versicherungsschutz  über die Wohn­gebäude- und Hausratversicherung! Mit der Elementarversicherung können Sie aber Ihr Wohn­gebäude und Ihren Hausrat gegen Gefahren wie z. B. Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck  absichern.  

  • Absicherung von Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau und Schneedruck
  • Günstiger Beitrag - großer Schutz für Ihr Zuhause
  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 22280, Fax 0441 2228 444, E-Mail: info@oevo.de, Handelsregister: HRA: Oldenburg  3663 Sitz: Oldenburg

Die richtige Absicherung 

 

Elementarschaden  Beispiel  Absicherbar? 
Stark­regen und Stark­kregen-Rück­stau.. ..z. B., wenn sintflut­artige Regenfälle Ihr Haus überschwemmen.
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Hochwasser.. ..z. B., wenn stehende oder fließende Binnengewässer über die Ufer treten.
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Schnee­druck und Schäden durch Dach­lawinen.. ..z. B., wenn Ihr Haus­dach durch das Gewicht von Schnee­massen einstürzt.
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Erdbeben und Erdfall.. ..z.B., wenn natürliche unter­irdische Hohl­räume oder Erd­bewe­gungen Ihr Haus zum Ein­stürzen oder Ab­sacken brin­gen.
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Lawinen und Erd­rutsch.. ..z. B., wenn Gesteins-, Erd- oder Schnee­massen ab­glei­ten und Ihr Haus be­decken.
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Vulkan­ausbruch.. ..eigentlich ein Risiko in weiter Ferne, aber es können z. B. Asche­­wolken auch über Ihrem Haus ab­­regnen.
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FAQ
Was sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden.

Bekomme ich bei Naturkatastrophen Hilfe vom Staat?

Nein, bei Natur­katastrophen er­halten Sie keine staat­lichen Leistungen. Die nieder­sächsische Landes­regierung weist aus­drück­lich darauf hin, dass Sie für die Ver­sicherung Ihres Eigen­tums selbst verant­wortlich sind.

Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als eigenständiger Vertrag möglich?

Nein, die Elementar­schaden­ver­sicherung ist ausschließlich als Erweiterung zur Wohn­gebäude und/oder Haus­rat­ver­sicherung ab­schließ­bar.

Warum sollte ich die Elementarversicherung in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung einschließen?

Die Elementar­­schaden­­ver­sicherung schützt Sie vor den finan­ziellen Folgen durch unwetter­bedingte Schäden an Ihrem Ge­bäude. Häufig sind bei Schäden durch Natur­ge­walten aber auch der Haus­rat, wie z. B.  Möbel, tech­nische Geräte oder Klei­dung betroffen. Wenn Sie als Immo­bilien­besitzer sowohl das Gebäude als auch den Haus­rat gegen Elementar­schäden ab­sichern möchten, sollten Sie die Elementar­schaden­ver­sicherung in beiden Verträgen be­rück­sichtigen lassen.

Sollte ich mich auch als Mieter gegen Naturgefahren versichern?

Ja, schwere Un­wetter- bzw. Elementar­schäden können jeden treffen ins­besondere wenn Sie als Mieter im Erd­geschoss wohnen oder im Keller z. B. Ihre Garten­möbel, Ihre Kleidung oder Möbel auf­be­wahren. Mit dem Ein­schluss einer Elementar­­schadenver­sicherung in die Haus­rat­ver­sicherung sind Sie im Schaden­fall vor den finan­ziellen Folgen ge­schützt. Dies gilt auch, wenn es bei Ihnen in der Wohnung durch Stark­regen zu einem Rück­stau kommt und hier­durch Schäden in Ihrer ange­mieteten Wohnung verur­sacht werden.

Kann jedes Gebäude gegen Elementarschäden versichert werden?

98 % der Ge­bäude in Deutsch­land können gegen Natur­ge­fahren ver­sichert werden. Selbst Häuser, die in der Ver­gangen­heit keinen Ver­sicherungs­schutz be­kamen, können heute durch ver­besserte Risiko­analysen, mehr Hoch­wasser­schutz oder auch bau­liche Präventions­maß­nahmen ver­sichert werden.

Was kann ich bei Überschwemmungen machen?
  • Bringen Sie bitte wert­volle Ein­rich­tungen bei drohendem Hoch­wasser vor­zeitig in Sicher­heit.
  • Der Strom sollte in gefähr­deten Gebäuden ab­gestellt werden und eine Elektro­fach­kraft mit der Über­prüfung der An­lage beauf­tragt werden. Bitte be­seitigen Sie schnellst­möglich Wasser und Schlamm.
  • Bau­materialien, saugende Dämm­stoffe und Teppiche sollten mög­lichst zügig entfernt werden.
  • Trocknen, lüften und säubern Sie bitte das Ge­bäude bzw. die be­troffenen Räume.
  • Be­heben Sie bitte die Schäden erst, nach­dem alles völlig ausge­trocknet ist.
  • Machen Sie vorsichts­halber Fotos von den ent­standenen Schäden und melden Sie den ent­standenen Schaden unver­züglich Ihrer Versicherung sofern Sie eine Elementar­schaden­ver­sicherung eingeschlossen haben.
Was kann ich im Schadenfall machen?
  • Wenden Sie sich bei fest­ge­stellten Schäden unver­züglich an Ihre Ver­sicherung. Bitte machen Sie vorsichts­halber auch Fotos von den ent­standenen Schäden an Ihrem Gebäude und/oder Haus­rat. Markieren Sie den erreichten Wasser­stand, wenn es bei Ihnen zu einem Wasser­schaden ge­kommen ist.
  • Versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten z. B. durch Ab­pumpen des Wassers und Trocknung der durch­nässten Ein­richtung bzw. des durch­nässten Gebäudes.
  • Denken Sie bitte daran, zer­störte oder be­schädigte Gegen­stände erst nach Rück­sprache mit Ihrem Ver­sicherer zu ent­sorgen.
Kann ich mich vor Unwettern warnen lassen?

Ja, mit der kosten­losen Mehr­Wetter-App der Öffentlichen Versicherung Oldenburg werden Sie recht­zeitig vor extremen Wetter­er­eignissen ge­warnt.

 

Hier finden Sie die Vermittler­informationen der Landessparkasse zu Oldenburg.

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