Zahnbehandlung 90 / Zahnersatz 50 / Zahnersatz 30

Zusatzversicherung für ein strahlendes Lächeln

Eigentanteile sind Pflicht. Wie auch immer in Zukunft vom Gesetzgeber der Zahnersatz geregelt wird, eins bleibt unverändert: Sie müssen als gesetzlich Krankenversicherter immer einen Eigenanteil leisten.

Überblick

Vorteile

Zahnersatz ist teuer – und als gesetzlich Versicherter müssen Sie immer einen Eigenanteil zahlen. Da kommen schnell vierstellige Beträge zusammen!

Unsere Zahn-Zusatzversicherungen schützen Sie vor hohen Kosten und sichern Ihnen eine bessere zahnmedizinische Versorgung. Bei uns haben Sie die Wahl zwischen drei Tarifen:

  • Zahnbehandlung 90 (Tarif ZB90)
  • Zahnersatz 50 (Tarif ZE50)
  • Zahnersatz 30 (Tarif ZE30)

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.

Leistungen

Leistungen

Zahnbehandlung 90 (Tarif ZB90)

Erstattung von 90% des verbleibenden Eigenanteils für:  

  • allgemeine zahnärztliche Leistungen
  • plastische Zahnfüllungen
  • parodontale Behandlungen
  • kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten
    18. Lebensjahr)

sowie 50 Euro pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung

Zahnersatz 50 (Tarif ZE50)

  • Übernahme von max. 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz, Einlagefüllungen/Inlays und plastische Zahnfüllungen
  • 50 Euro pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung
  • Übernahme von 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Zahnersatz 30 (Tarif ZE30)

  • Übernahme von max. 30% Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz
  • Zuschüsse für Implantate und Inlays

Hier finden Sie die Vermittler­informationen der Landessparkasse zu Oldenburg.

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