Zusatzrente fürs Alter

KonzeptRente Privat

Schaffen Sie jetzt die Basis für ein finanzielles Ruhepolster. Die private Rente ist vor allem dann attraktiv, wenn Sie ungebunden sind. Oder wenn Sie Ihre Familie bereits abgesichert haben.

  • Flexibler Rentenbeginn
  • Wahlrecht zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rente
  • Kapitalentnahme vor und nach Rentenzahlung möglich
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss
  • Freie und flexible Vererbbarkeit
  • Hinterbliebenenabsicherung in Ansparphase und im Rentenbezug
  • Steueroptimierte Geldanlage: 
  • Bei lebenslanger Rentenzahlung ist die Rente nur mit dem niedrigen Ertragsanteil zu versteuern.
  • Bei Kapitalauszahlung nach dem 62. Lebensjahr und mindestens 12 Jahren Laufzeit sind 50% des Wertzuwachses steuerfrei. Trifft dies nicht zu, unterliegt der gesamte Wertzuwachs der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%.

Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 22280, Fax 0441 2228 444, E-Mail: info@oevo.de, Handelsregister: HRA: Oldenburg 3676 Sitz: Oldenburg

Attraktive Lösungen

KonzeptRente Privat Sicherheit

Sicher durch stabiles Wachstum und garantierte Rente

Sie sind sicherheitsorientiert und wünschen sich ein stabiles Wachstum Ihrer Sparbeiträge mit garantierter Rente? Dann ist unsere KonzeptRente Privat Sicherheit ideal für Sie.

KonzeptRente Privat Ertrag

Wachstumsorientiert mit zusätzlichen Renditechancen.

Sie sind eher wachtumsorientiert, möchten eine garantierte Rente und dabei von zusätzlichen Renditechancen profitieren? Dann entscheiden Sie sich für die KonzeptRente Privat Ertrag.

KonzeptRente Privat Invest

Renditeorientiert durch den Altersvorsorge Fonds.

Sie sind renditeorientiert und möchten von den Möglichkeiten der Kapitalmärkte profitieren? Dann ist unsere KonzeptRente Privat Invest die richtige Wahl für Sie.

Auch der Fiskus gibt grünes Licht

Denn alle drei Varianten der PrivatRente unterliegen nur der Ertragsanteilbesteuerung. Bei einem Rentenbeginn mit 65 sind lebenslang nur 18 Prozent der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Statt der Rente kann eine Kapitalabfindung gewählt werden. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung. Die andere Hälfte der Kapitalerträge bleibt komplett steuerfrei.

Infor­ma­tions­blät­ter

Hier fin­den Sie die Basis­infor­ma­tions­blätter im Sinne der Ver­ord­nung (EU) Nr. 1286/1014 über Basis­infor­ma­tions­blätter für ver­pack­te Anlage­pro­dukte für Klein­an­leger und Ver­siche­rungs­anlage­pro­dukte (PRIIP).

Hier finden Sie die Vermittler­informationen der Landessparkasse zu Oldenburg.

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