Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Wie kann ich meine Angehörigen vor einer finanziellen Verpflichtung der Bestattung schützen? Mit unserer Sterbegeldversicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinterbliebenen.
Vertragspartner:
Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 22280, Fax 0441 2228 444, E-Mail: info@oevo.de, Handelsregister: HRA: Oldenburg 3663 Sitz: Oldenburg
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Sterbegeldversicherung | |
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Keine Gesundheitsprüfung | |
Lebenslanger Versicherungsschutz | |
Absicherung einer Todesfallsumme (Info: Sie können die Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssummer zwischen 5.000 und 15.000 Euro abschließen) | Zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro |
Eintrittsalter | Zwischen dem 35. und 70. Lebensjahr |
Beitragsfrei | Ab dem 90. Lebensjahr, bei vollem Versicherungsschutz |
Bezugsberechtigung | Freie Wahl des Begünstigten |
Wartezeit (Info: Die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile wird gezahlt, wenn der Tod nach den ersten drei Versicherungsjahren eintritt. Bei Tod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre erhalten Sie die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge zurück) |
3 Jahre |
Versicherungsschutz bei Unfalltod (Info: Tritt der Tod als Folge eines Unfallereignisses ein, wird die volle vereinbarte Versicherungssumme auch in den ersten drei Jahre gezahlt) |
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Hinterbliebenenabsicherung durch ein Todesfallkapital | |
Zusätzliche Service-Leistungen (Info: Benennung und Vermittlung in den Bereichen Personen und Pflege, Reisen und Mobilität sowie Erben und Vererben) |
Eine einfache Beerdigung in Deutschland kostet durchschnittlich 7.000 EUR (ohne spätere Kosten für Grabstein, Grabmal und Grabpflege). Die Kosten richten sich nach dem Bestattungsort, der Art der Bestattung sowie dem Umfang der vom Bestatter erbrachten Leistungen.
In den ersten 3 Jahren werden lediglich die eingezahlten Beiträge bei Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Erst nach diesem Zeitraum besteht der Versicherungsschutz in voller vereinbarter Höhe.
Auf die Todesfallleistung ist keine Einkommensteuer zu zahlen. Erbschaftsteuer muss innerhalb der Freibeträge ebenfalls nicht entrichtet werden.
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