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Unsere BLZ & BIC
BLZ28050100
BICSLZODE22XXX

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Überblick

Europaweit einheitlicher Zahlungs­verkehr

SEPA, die sogenannte „Single Euro Payments Area“, ermöglicht einen einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa. Zu den SEPA-Zahlverfahren zählen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Gleiche Standards für alle teilnehmenden Länder
  • Einheitliche Abwicklung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
  • IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl
  • Schnelle und einfache Abwicklung der Zahlungen

SEPA-Länderliste

Alle an den SEPA-Zahlverfahren teilnehmenden Länder finden Sie hier.

Ihr nächster Schritt

Informieren Sie sich über die SEPA-Zahlverfahren.

IBAN und BIC

Einheitliche Merkmale

Ob im Inland oder europäischen Ausland – IBAN und BIC sind einheitlich aufgebaut. Dies vereinfacht Ihre Kunden­daten-Verwaltung. Einheitliche Prüf­kriterien erhöhen zudem die Qualität Ihrer Daten.

Bitte beachten Sie: Neuer BIC/SWIFT-Code der LzO seit dem  07. März 2016: SLZODE22 (oder auch SLZODE22XXX). 

 

IBAN - International Bank Account Number

Die IBAN ist international einheitlich zusammen­gesetzt und besteht aus einem Länder­kennzeichen, einer Prüf­ziffer sowie einer nationalen Komponente. In Deutschland sind das die Bank­leit­zahl des Kredit­instituts und die Konto­nummer. Die Länge der IBAN ist von Land zu Land unterschiedlich. Sie ist auf maximal 34 alpha­numerische Zeichen begrenzt. In Deutschland hat sie immer 22 Stellen. Einheitliche Prüf­kriterien erhöhen zudem die Qualität Ihrer Daten.

BIC - Business Identifier Code

Über den BIC können Kredit­institute weltweit eindeutig identifiziert werden. Oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet, wird der BIC neben der IBAN als zweites Identifikations­merkmal für die Weiterleitung von SEPA-Zahlungen genutzt. Der BIC setzt sich aus acht beziehungs­weise elf alpha­numerischen Zeichen zusammen.

Bei inländischen sowie bei grenz­über­schreitenden Zahlungen in andere EU-/EWR-Länder nutzen Sie die IBAN. Die Angabe des BIC (Internationale Bank­leit­zahl) ist optional. Ausnahme: Für Zahlungen in die Schweiz, Monaco und San Marino geben Sie bitte weiterhin den BIC an.

Sowohl die IBAN als auch den BIC finden Sie unter anderem auf jedem Konto­auszug, im Online-Banking sowie auf der Sparkassen-Card (Debitkarte).

Tipps für Ihre Korrespondenz

Geben Sie Ihre IBAN immer in Vierer-Blöcken an. So kann diese einfach und komfortabel übernommen werden.

So setzen sich IBAN und BIC zusammen
Europaweit einheitliches Format

Zur Beauftragung belegloser SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften nutzen Sie das SEPA-Datenformat (XML-Format) auf dem ISO Standard 20022.

Der ISO Standard 20022 ist in verschiedene Anwendungs­bereiche unterteilt. Zum Beispiel werden Kunde-Bank-Nachrichten unter der Bezeichnung „pain“ und Bank-zu-Bank-Nachrichten als „pacs“ geführt. Das pacs-Format ist für die Kredit­institute in allen SEPA-Ländern verbindlich und wurde vom Entscheidungs­gremium der europäischen Kredit­wirtschaft für Zahlungs­verkehrs­themen, dem European Payments Council (EPC), vorgegeben.

Die kunden­freundliche Lösung der Sparkassen-Finanzgruppe folgt der Empfehlung des EPC zum Kunde-Bank-Format (pain).

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Mehrere Konten und/oder Ausführungs­termine in einer Nachricht/Datei möglich
  • Spezielle Zahlungs­arten (zum Beispiel Lohn/Gehalt) darstellbar
  • Investitions­sicherheit durch Ausrichtung an den internationalen (ISO) und europäischen Vorgaben (EPC)

Mit dem SEPA-Datenformat der Sparkassen-Finanzgruppe sind Sie bestens gerüstet und flexibel – Ihnen steht der europäische Zahlungs­verkehrsmarkt offen. Die mit allen deutschen Kredit­instituten abgestimmte Spezifikation ermöglicht die Verwendung eines einheitlichen Daten­formates, um alle deutschen und viele europäische Banken zu erreichen.

Zusammen mit dem Kommunikations­verfahren EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) wird die im nationalen deutschen Zahlungs­verkehr bewährte Multi­bank­fähigkeit auf den europäischen Zahlungs­verkehr ausgeweitet.

Hinweis: Die vorherigen und jeweils aktuellen technischen Beschreibungen finden Sie in Kapitel 2 der Anlage 3 der „Schnitt­stellen­spezifikation für die Daten­fern­übertragung zwischen Kunde und Kredit­institut gemäß DFÜ-Abkommen“. Diese und zugehörige XML-Schema­dateien können Sie unter www.ebics.de herunter­laden.

Überweisung

Überweisung

Mit IBAN und BIC können Sie Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen.

SEPA-Überweisung

Mit der SEPA-Überweisung können Sie Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen. Bei elektronischer Beauftragung ist Ihr Geld spätestens am nächsten Geschäftstag bei der Empfängerbank.

Echtzeit-Überweisung

Mit der Echtzeit-Überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Überweisungen sind Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr im Online-Banking, im Mobile-Banking, über die App Sparkasse und bei giropay Geld-Senden möglich.

Echtzeit-Sammelüberweisung

Prozesse verbessern, Effizienz erhöhen, Zeit und Kosten sparen: Mit der Möglichkeit der späteren Einreichung sichern Sie sich Liquiditäts­vorteile und optimieren Ihre Beauftragungs­zeit. Der Zahlungs­eingang bei den Empfängern erfolgt praktisch zeitgleich.

Verbinden Sie die Vorzüge der Echtzeit-Überweisung mit den Vorteilen einer Sammel­beauftragung:

  • Rund um die Uhr, an allen Kalender­tagen des Jahres
  • Zur sofortigen oder terminierten Ausführung
  • Keine Limitierung des Gesamt­betrages eines Sammlers
  • Unbegrenzte Anzahl der Einzel­transaktionen pro Sammler
  • Je Einzel­transaktion aktuell bis 100.000 Euro
  • Jederzeit über die Ausführung der Einzel­transaktionen mittels Status­report informiert sein
Echtzeit-Benachrichtigung

Die Echtzeit-Benach­richtigung stellt als Teil der Instant Payment Services eine innovative Erweiterung für Geschäfts- und Firmen­kunden dar, durch die der Zahlungs­empfänger sofort über Echtzeit-Überweisungs­eingänge informiert werden kann. Mit den damit verbundenen Vorteilen bieten Überweisungen in Echtzeit insgesamt einen noch höheren Mehrwert:

  • Unmittelbarer Start von zeit­kritischen Folge­prozessen, zum Beispiel Waren­versand, Entladung von Waren, Ausstellung von Versicherungs­dokumenten, Bereitstellung von Versorgungs­leistungen
  • Verkürzung von Prozess­laufzeiten
  • Steigerung der Kunden­zufriedenheit
  • Transparenz über getätigte Zahlungen
  • Liquidität eher verfügbar
  • Zahlungen und Zahlungs­eingänge 24/7 möglich
  • Reduzierung des Zahlungs­ausfall­risikos
Auslandsüberweisung

Für alle Zahlungen, die nicht mit der SEPA-Überweisung möglich sind, steht Ihnen die Auslandsüberweisung zur Verfügung.

Sie nutzen die Auslandsüberweisung (SWIFT-Zahlung) für Ihre Überweisungen in Fremd­währungen:

  • In alle Länder der Welt
  • Beauftragung mit dem Formular „Zahlungsauftrag im Außen­wirtschafts­verkehr“, per
    Online-Banking oder mit Banking-Software, zum Beispiel SFirm

Sie nutzen die Auslands­über­weisung (SWIFT-Zahlung) für Ihre Über­weisungen in Euro:

  • In alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschafts­raumes, der Schweiz, Monaco und San Marino

Für eine Auslands­überweisung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Vorname bzw. Firma und Anschrift des Zahlungs­empfängers
  • Kontonummer beziehungsweise internationale Konto­nummer IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungs­empfängers (diese erhalten Sie vom Zahlungs­empfänger)
  • Internationale Bank­leitzahl BIC (Business Identifier Code) der Bank des Empfängers
  • Ihre eigene IBAN

Meldepflicht bei großen Beträgen

Überweisungen und Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundes­bank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

Lastschrift

Lastschrift

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit einziehen.

  • Die SEPA-Lastschrift ist europaweit gültig
  • Eindeutige Merkmale sorgen für eine eindeutige Identifizierung
  • Bessere Liquiditätsplanung durch ein konkretes Fälligkeitsdatum
  • Achtwöchige Erstattungs­frist bei der SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Lastschrift

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit einziehen. Mit dem konkreten Fälligkeits­datum bei der SEPA-Lastschrift verbessern Sie Ihr Liquiditäts­management und können Zahlungs­ströme tag­genau steuern. Dies ist nicht nur für europaweit agierende Unternehmen interessant. Der Zahlungs­empfänger muss die SEPA-Lastschrift so einreichen, dass sie dem Kredit­institut des Zahlungs­pflichtigen rechtzeitig vorliegt. SEPA-Lastschriften müssen mindestens einen Tag vor Fälligkeit bei dem Kredit­institut des Zahlungs­pflichtigen vorliegen.

SEPA-Lastschrift­mandat

Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschrift­mandat. Es ermächtigt den Zahlungs­empfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungs­pflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungs­pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Das SEPA-Lastschrift­mandat kann für einmalige oder wieder­kehrende Zahlungen erteilt werden.

Generell gilt das SEPA-Lastschrift­mandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungs­pflichtigen. Wird jedoch binnen 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folge­lastschrift vom Zahlungs­empfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschrift­mandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA-Lastschrift­mandat vom Zahlungs­pflichtigen eingeholt werden.

Jedes SEPA-Lastschrift­mandat erhält eine eindeutige Mandats­referenz (zum Beispiel eine fort­laufende Nummer), die vom Zahlungs­empfänger vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden. In Verbindung mit der Identifikations­nummer des Lastschrift­einreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikations­nummer – kosten­frei erhältlich bei der Deutschen Bundesbank) wird jedes Mandat eindeutig identifiziert.

Ein Musterformular finden Sie hier.

Erstattungs­frist bei der SEPA-Basis-Lastschrift

Der Erstattungs­anspruch für den Zahlungs­pflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Konto­belastung. Bei einem nicht erteilten, abgelaufenen oder widerrufenen Mandat beträgt die Rück­gabe­zeit bis zu 13 Monate.

SEPA-Firmen-Lastschrift und SEPA-Basis-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von der SEPA-Basis-Lastschrift:

  • Der Zahlungs­pflichtige darf kein Verbraucher sein.
  • Der Zahlungs­pflichtige muss sein Kredit­institut über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift­mandats vor der ersten Einlösung einer Lastschrift in Kenntnis setzen.
  • Kein Erstattungs­anspruch des Zahlungs­pflichtigen nach erfolgter Einlösung.

Ein Musterformular zur Firmenlastschrift finden Sie hier.

Meldepflicht bei großen Beträgen

Überweisungen und Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundes­bank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

Ihr nächster Schritt

Informieren Sie sich über die SEPA-Zahlverfahren.

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