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Frischer Wind für Ihre betriebliche Altersversorgung

Ganz gleich, ob für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt frischen Wind in die betriebliche Altersversorgung. Mit dem neuen Gesetz wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch attraktiver. Sogar für diejenigen, die schon einen laufenden bAV-Vertrag haben. Deshalb lohnt es sich für jeden, einen genaueren Blick auf die Änderungen zu werfen!  

Alles, was Sie wissen müssen, um den frischen Wind ganz in Ihrem Sinne zu nutzen, finden Sie in der Broschüre "Betriebsrentenstärkungsgesetz für Arbeitgeber".

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