Vorteile für alle

Extrageld von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber – das kriegen wir gemeinsam hin

Einfach bausparen, jetzt zweifach profitieren!

Am 01.01.2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage1 deutlich angehoben. Damit profitieren jetzt noch mehr Menschen von der Förderung. Auch Sie? Machen Sie mit unserem Förderrechner den Check.

LBS-Bausparen legt den Grundstein für eine Zukunft voller Möglichkeiten. Und mit Unterstützung vom arbeitgebenden Unternehmen können alle größere Sprünge machen. Erfahren Sie hier, wie andere bereits profitieren:

Ihr nächster Schritt

Jetzt die vermögens­wirksamen Leistungen sichern. Die Expertinnen und Experten der Sparkasse und der LBS unterstützen Sie gerne. Schließen Sie jetzt online einen LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin.

LBS-Bausparen und VL

Vermögenswirksame Leistungen und LBS-Bausparen

Sichern Sie sich ganz einfach einen Finanz-Boost von bis zu 480 Euro jährlich für Ihr eigenes Zuhause – mit vermögens­wirksamen Leistungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen. Diese können Sie auf einen LBS-Bausparvertrag einzahlen und so schnell Eigenkapital aufbauen. Hier erfahren Sie alles rund um die freiwilligen Zusatz­zahlungen von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber und wie Sie mit der Arbeitnehmer­-Sparzulage1 vom Staat und weiteren Förderungen größere Sprünge machen können.

Ihre Vorteile

Mit Extrageld ins eigene Zuhause

Jetzt für Ihr Zuhause vorsorgen geht ganz einfach: mit einem LBS-Bausparvertrag, auf den Ihr arbeitgebendes Unternehmen jährlich bis zu 480 Euro vermögens­wirksame Leistungen einzahlen kann. Viele Beschäftigte können zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage1 vom Staat erhalten. Die Einkommensgrenzen wurden deutlich erhöht.

Staatliche Förderungen1

Noch schneller Eigenkapital aufbauen? Wohnungs­bauprämie1, Arbeitnehmer-Sparzulage1 und auch die Wohn-Riester-Förderung1 helfen bei der Verwirklichung von Wohnwünschen.

Zinssicherheit

Sichern Sie sich schon heute attraktive Darlehenszinsen für später und erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, egal was der Zins macht.

Schneller Eigenkapital aufbauen

So funktioniert Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Vermögens­wirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, die Sie nutzen können, um schneller Eigen­kapital aufzubauen. Ob Ihr Unternehmen Sie beim Sparen unterstützt, erfahren Sie bei einem Personalgespräch oder durch einen Blick in Ihren Tarifvertrag. Zahlt das arbeitgebende Unternehmen vermögens­wirksame Leistungen, können hier bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) auf Ihren LBS-Bausparvertrag eingezahlt werden. Das geht ganz einfach: Sie erhalten beim Abschluss Ihres Bauspar­vertrags ein Formular, das Sie Ihrem arbeitgebenden Unternehmen vorlegen. Im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung erfolgen die Zahlungen dann direkt auf den Bausparvertrag. Zusätzlich können Sie von der Arbeitnehmer-Sparzulage1 für die vermögenswirksamen Leistungen und durch weitere eigene Einzahlungen von der Wohnungsbauprämie1 profitieren.

Der Ablauf von Bausparen im Detail: die drei Phasen
  • Ansparphase: Sie zahlen monatliche Sparraten ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindest­guthaben angespart ist. Die vermögens­wirksamen Leistungen erhalten Sie während der Ansparphase. Zusätzlich können Sie dabei in vielen Fällen von der Arbeitnehmer-Sparzulage1 für die vermögens­wirksamen Leistungen und der Wohnungsbauprämie1 für weitere eigene Einzahlungen profitieren.
  • Zuteilung: Bevor Ihre Bausparsumme zugeteilt werden kann, werden neben dem Mindest­guthaben noch weitere Faktoren berücksichtigt: monatliche Sparraten, angefallene Zinsen, die Vertragslaufzeit.
  • Darlehens- und Tilgungsphase: Nach der Zuteilung Ihrer Bausparsumme (gespartes Guthaben inklusive angefallener Zinsen, Fördergelder und Bauspardarlehen) können Sie loslegen. Dann beginnen Sie, das Bauspardarlehen zu tilgen. Sondertilgungen sind dabei jederzeit möglich. Dafür können Sie auch die vermögenswirksamen Leistungen nutzen.
Über die LBS

LBS: die Zuhause-Möglichmacher​

Zuverlässig an Ihrer Seite​​

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilienprofis der LBS können Sie sich immer verlassen.​

Volle Förderung​​

Die Expertinnen und Experten von LBS und Sparkasse zeigen Ihnen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten1.

Alles aus einer Hand​

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Ihre Anliegen rund um die Immobilie.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich. 

Staatliche Förderungen

Umfassende Vorteile sichern

Sichern Sie sich neben dem Finanz-Boost durch vermögens­wirksame Leistungen mit LBS-Bausparen einfach weitere Booster für die Eigenkapital­bildung durch umfassende staatliche Förderungen1.

Staatliche Förderungen

Wohnungsbauprämie1

Sie erhalten 10 Prozent Wohnungsbau­prämie1 vom Staat für Ihre eigenen Einzahlungen bis zu 700 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmer-Sparzulage1

Für die eingezahlten vermögens­wirksamen Leistungen Ihres arbeitgebenden Unternehmens erhalten Sie zusätzlich 9 Prozent Förderung vom Staat.

Die Wohnungsbauprämie im Detail

10 Prozent Wohnungsbauprämie1 auf eigene Einzahlungen

Jährlich Alleinstehende Verheiratete/Lebenspartner/ZV2
geförderte Sparleistung maximal 700 Euro 1.400 Euro
Förderbetrag maximal 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenzen3 35.000 Euro 70.000 Euro

Nach 7 Jahren Sparzeit kann die WoP einmalig frei verwendet werden, wenn die Person bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Es gelten Förder­höchstbeträge und Verwendungs­regeln.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

2 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammenveranlagung bei der Einkommens­steuer.

3 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage im Detail

9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage1 auf maximal 470 Euro VL

Jährlich Alleinstehende Verheiratete/Lebenspartner/ZV3
geförderte Sparleistung maximal 470 Euro 940 Euro
Förderbetrag maximal  43 Euro 86 Euro
Einkommensgrenzen2 40.000 Euro 80.000 Euro

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

2 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammen­veranlagung bei der Einkommens­steuer.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich. 

Online-Abschluss

In wenigen Klicks zum LBS-Bausparvertrag

Einfach online abschließen​

  • Produkt­abschluss auch online außerhalb der Öffnungs­zeiten möglich​
  • Vollständige digitale Eröffnung mit Videolegitimation
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort
  • Sie erhalten während des Abschlussprozesses ein Formular zur Weitergabe an Ihr arbeitgebendes Unternehmen.
Ihr nächster Schritt

Jetzt die vermögens­wirksamen Leistungen sichern. Die Expertinnen und Experten der Sparkasse und der LBS unterstützen Sie gerne. Schließen Sie jetzt online einen LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin.

FAQ
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Das Prinzip der vermögens­wirksamen Leistungen (VL) ist einfach: Vermögens­wirksame Leistungen sind ein freiwillig gezahltes Extrageld von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen zu Ihrem Gehalt. Hier können bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro im Monat) auf Ihren LBS-Bausparvertrag eingezahlt werden. Somit sichern Sie sich den Finanz-Boost für Ihre späteren Wohnwünsche.

Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst beschäftigt oder in der Ausbildung sind, können Sie vermögens­wirksame Leistungen (VL) beantragen. Auch Teilzeit­beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre (in einem Arbeitsverhältnis) können anteilig von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber vermögens­wirksame Leistungen erhalten.

Wenn Sie neu im Job sind, haben Sie in der Regel nach der Probezeit einen Anspruch auf vermögens­wirksame Leistungen (VL). Am besten schauen Sie gleich in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach oder fragen in Ihrer Personalabteilung.

Was muss ich tun, um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen?

Ganz einfach: Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, indem Sie einen Bauspar­vertrag abschließen. Sie erhalten bei Vertrags­abschluss eine Bescheinigung (Antrag auf Überweisung vermögens­wirksamer Leistungen), die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt dann die vermögens­wirksamen Leistungen direkt auf Ihren Bausparvertrag ein.

Was kann ich tun, wenn ich keine vermögenswirksamen Leistungen von meinem arbeitgebenden Unternehmen erhalte?

Wenn Ihr arbeitgebendes Unternehmen keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie darum bitten, das Geld direkt von Ihrem Gehalt auf einen LBS-Bausparvertrag einzahlen zu lassen. So haben auch Sie Anspruch auf die staatliche Förderung1.

Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?

Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt vermögens­wirksame Leistungen bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Das sind jährlich bis zu 480 Euro – ein echter Finanz-Boost zum Vermögensaufbau.

Auch wenn Ihr Betrieb die vermögens­wirksamen Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, gehen Ihnen die Vorteile der Sparzulage nicht verloren. Sie können die Beiträge aus Ihrem Gehalt selbst zahlen.

Voraussetzung: Die Beiträge werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt.

Wie werden Sie vom Staat gefördert?

Noch schneller können Sie Eigenkapital fürs eigene Zuhause aufbauen, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage1 haben. Dies hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Ihre monatlichen Spar­beträge von 40 Euro werden mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage1 auf maximal 470 Euro Spar­summe pro Jahr gefördert. Mit diesem Sparbetrag sichern Sie sich den maximalen Förderbetrag von 43 Euro im Jahr.

Wie hoch sind die neuen Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die neuen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage1 gelten seit 1. Januar 2024 und wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte angehoben.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Gewährung der Arbeitnehmer­-Sparzulage1 setzt seit 2017 eine elektronische Vermögens­bildungs­bescheinigung voraus. Hierfür willigen Sie gegenüber der LBS in die elektronische Übermittlung ein. Die LBS übermittelt dann die elektronische Vermögens­bildungs­be­scheinigung bis zum 28.2. des folgenden Kalenderjahres an das Finanzamt. Mit Ihrer Steuer­er­klä­rung beantragen Sie die Arbeitnehmer­-Sparzulage1 beim Finanzamt.

Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen auch nutzen, um meinen Immobilienkredit zu tilgen?

Sie können die vermögens­wirksamen Leistungen auch auf einen laufenden Immobilien­kredit einzahlen und so Zinsen sparen.

Voraussetzung für die Arbeitnehmer­-Sparzulage:

  • Ihr arbeitgebender Betrieb zahlt die vermögens­wirksamen Leistungen direkt auf Ihren Vertrag ein.
  • Sie wohnen selbst in der Immobilie.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt innerhalb der aktuell gültigen Einkommens­grenzen.

Darf's noch etwas mehr sein?

Wohnungs­bauprämie1 und die Arbeitnehmer­-Sparzulage1 sind weitere Booster für Ihren Eigenkapital­aufbau. Sichern Sie sich jetzt gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der LBS und der Sparkasse die vermögens­wirksamen Leistungen.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich. 

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