Sicherungssystem

Einlagensicherung

Sicherungssystem

Sicherungssystem

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchst­mögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausge­schlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein instituts­bezogenes Sicherungs­system. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als
Einlagen­sicherungs­system nach dem Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) anerkannt.

Starker Haftungsverbund

Das System besteht aus 13 Sicherungs­ein­richtungen: 

  • den Sparkassen­stützungs­fonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • dem Sicherungs­fonds der Landes­bausparkassen und
  • der Sicherungs­reserve der Landes­banken und Girozentralen. 

Seit der Gründung des Sicherungs­systems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitglieds­institut zu einer Leistungs­störung gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungs­system an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG anerkennen lassen.

Freiwillige Institutssicherung

Das wichtigste Ziel des Sicherungs­systems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen­sicherungsfall vermieden und die Geschäfts­beziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.

Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Instituts­sicherung ausnahms­weise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungs­system einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Im Detail

Hier finden Sie weitere Informationen  zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.

Informationsbogen

Einmal im Jahr bekommen Sie in Zukunft den
„Informations­bogen für den Einleger“ – entsprechend der gesetzlichen
Vorgabe. Hier können Sie das Dokument schon jetzt herunter­laden.

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