Im Krankheitsfall werden die Kreditraten durch eine Restkreditversicherung solange bedient, wie Sie arbeits- oder erwerbsunfähig sind. Karenzzeit 1-3 Monate. Sie können sich in Ruhe auskurieren.*
Im Todesfall werden alle noch ausstehenden Kreditraten übernommen. Sie vererben ein schuldenfreies Unternehmen.*
Weitere Informationen hält Ihr Firmenkundenberater gerne für Sie bereit.
* Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Leistungsdokumentation auf dem Versicherungsschein.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen ausgewählten Überblick über die Versicherungsleistungen.
Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.
Hier finden Sie die Vermittler-Informationen Ihrer Sparkasse.